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   BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71   

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https://dejure.org/1976,7939
BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71 (https://dejure.org/1976,7939)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1976 - IX ZR 204/71 (https://dejure.org/1976,7939)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1976 - IX ZR 204/71 (https://dejure.org/1976,7939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 13.05.1965 - BT-Drs IV/3423
    Auszug aus BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71
    Ein gleichgerichteter Zweck lag ihrem Vorbild, dem § 48 BVG, zugrunde, an dessen Regelung sich der Gesetzgeber des BEG-Schlußgesetzes ausdrücklich angelehnt hat (Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung BT-Drucks. IV/3423 Seite 7 unten).
  • BSG, 20.02.1964 - 8 RV 225/61

    Anspruch auf Witwenbeihilfe und Waisenbeihilfe - Hinterbliebenenbeihilfe nach dem

    Auszug aus BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71
    Die Gewährung einer Beihilfe an die Hinterbliebenen eines nicht an den Folgen einer Schädigung gestorbenen erwerbsunfähigen Schwerbeschädigten oder Pflegezulageempfängers sollte nicht nur den durch den Tod eingetretenen Wegfall der Versorgungsbezüge ausgleichen, mit denen in der Regel bis zum Ableben der Familienunterhalt bestritten wurde (so BSGE 7, 108; 20, 209; 23, 7; BSG Urteil vom 22. November 1966, Sozialrecht BVG § 48 Nr. 4).
  • BSG, 18.03.1965 - 10 RV 171/63

    Gewährung von Witwenbeihilfe - Teilberichtigungsbescheid; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71
    Die Gewährung einer Beihilfe an die Hinterbliebenen eines nicht an den Folgen einer Schädigung gestorbenen erwerbsunfähigen Schwerbeschädigten oder Pflegezulageempfängers sollte nicht nur den durch den Tod eingetretenen Wegfall der Versorgungsbezüge ausgleichen, mit denen in der Regel bis zum Ableben der Familienunterhalt bestritten wurde (so BSGE 7, 108; 20, 209; 23, 7; BSG Urteil vom 22. November 1966, Sozialrecht BVG § 48 Nr. 4).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 739/55

    Anspruch auf Zahlung der Witwenbeihilfe - Voraussetzungen der Witwenbeihilfe -

    Auszug aus BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71
    Die Gewährung einer Beihilfe an die Hinterbliebenen eines nicht an den Folgen einer Schädigung gestorbenen erwerbsunfähigen Schwerbeschädigten oder Pflegezulageempfängers sollte nicht nur den durch den Tod eingetretenen Wegfall der Versorgungsbezüge ausgleichen, mit denen in der Regel bis zum Ableben der Familienunterhalt bestritten wurde (so BSGE 7, 108; 20, 209; 23, 7; BSG Urteil vom 22. November 1966, Sozialrecht BVG § 48 Nr. 4).
  • OLG Koblenz, 06.06.2018 - 5wg U 404/17

    Entschädigung für NS-Verbrechen: Anspruch der Witwe eines NS-Verfolgten auf

    Der BGH hat schon früh entschieden (9.1.21976, IX ZR 204/71), dass § 41a BEG § 48 BVG nachgebildet ist und gleichen Zwecken dient.
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