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BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1977, 311
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- Drs-Bund, 13.05.1965 - BT-Drs IV/3423
Auszug aus BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71
Ein gleichgerichteter Zweck lag ihrem Vorbild, dem § 48 BVG, zugrunde, an dessen Regelung sich der Gesetzgeber des BEG-Schlußgesetzes ausdrücklich angelehnt hat (Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung BT-Drucks. IV/3423 Seite 7 unten). - BSG, 20.02.1964 - 8 RV 225/61
Anspruch auf Witwenbeihilfe und Waisenbeihilfe - Hinterbliebenenbeihilfe nach dem …
Auszug aus BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71
Die Gewährung einer Beihilfe an die Hinterbliebenen eines nicht an den Folgen einer Schädigung gestorbenen erwerbsunfähigen Schwerbeschädigten oder Pflegezulageempfängers sollte nicht nur den durch den Tod eingetretenen Wegfall der Versorgungsbezüge ausgleichen, mit denen in der Regel bis zum Ableben der Familienunterhalt bestritten wurde (so BSGE 7, 108; 20, 209; 23, 7; BSG Urteil vom 22. November 1966, Sozialrecht BVG § 48 Nr. 4). - BSG, 18.03.1965 - 10 RV 171/63
Gewährung von Witwenbeihilfe - Teilberichtigungsbescheid; Aufhebung der …
Auszug aus BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71
Die Gewährung einer Beihilfe an die Hinterbliebenen eines nicht an den Folgen einer Schädigung gestorbenen erwerbsunfähigen Schwerbeschädigten oder Pflegezulageempfängers sollte nicht nur den durch den Tod eingetretenen Wegfall der Versorgungsbezüge ausgleichen, mit denen in der Regel bis zum Ableben der Familienunterhalt bestritten wurde (so BSGE 7, 108; 20, 209; 23, 7; BSG Urteil vom 22. November 1966, Sozialrecht BVG § 48 Nr. 4). - BSG, 27.03.1958 - 8 RV 739/55
Anspruch auf Zahlung der Witwenbeihilfe - Voraussetzungen der Witwenbeihilfe - …
Auszug aus BGH, 09.12.1976 - IX ZR 204/71
Die Gewährung einer Beihilfe an die Hinterbliebenen eines nicht an den Folgen einer Schädigung gestorbenen erwerbsunfähigen Schwerbeschädigten oder Pflegezulageempfängers sollte nicht nur den durch den Tod eingetretenen Wegfall der Versorgungsbezüge ausgleichen, mit denen in der Regel bis zum Ableben der Familienunterhalt bestritten wurde (so BSGE 7, 108; 20, 209; 23, 7; BSG Urteil vom 22. November 1966, Sozialrecht BVG § 48 Nr. 4).
- OLG Koblenz, 06.06.2018 - 5wg U 404/17
Entschädigung für NS-Verbrechen: Anspruch der Witwe eines NS-Verfolgten auf …